Im Jahr 1424 gestattete der Erzbischof von Trier, dass die in Niederhammerstein "längst gebaute" Kapelle konsekriert werde. 1524 bewilligte das Stift Kaiserswerth, dem die Kirche von Rheinbrohl gehörte, dass die zu diesem Pfarrsprengel gehörenden Bewohner von Niederhammerstein zur Pfarrei Oberhammerstein gehören sollten. Eine Zuweisung, die der Bischof von Trier aber erst 1565 vornahm.
Im 17. Jh. errichtete man einen Neubau. 1742 baute man eine Sakristei an, verlängerte und verbreiterte 1872 diesen Bau.
Quelle: Neu, H. u. H. Weigert (1940). Die Kunsdtdenkmäler der Rheinprovinz (Bd. 16), Kreis Neuwied. Düsseldorf.